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Eine Gebäudeversicherung dient dem Versicherungsschutz von Gebäuden, Garagen und etwaigen Nebengebäuden. Zu den Nebengebäuden ist hinzuzufügen, dass sie zusätzlich im Versicherungsvertrag festgehalten werden müssen, da sonst keine Leistungen erbracht werden. Ferner ist es auch möglich eventuelles Zubehör an Häusern zu versichern, dies muss ebenso vorher  vertraglich geregelt werden.
Zu den in der Gebäudeversicherung abgedeckten Risiken gehören Wasserschäden, Brandschäden und Naturschäden wie Hagel oder Sturm. Andere elementare Schäden sind können auch in den Vertrag aufgenommen werden, wie etwa Überspannungsschäden. Stehen Gebäude unter einer Hypothek, verlangen die jeweiligen Banken oft eine zusätzliche Feuerversicherung für das Gebäude, da im Falle der Zerstörung des Hauses keinerlei Sicherheiten für die Banken gegeben wären.
Um eine solche Versicherung abschließen zu können, bedarf es Sachverständiger, die den Wert des Hauses bestimmen können. Daran muss im Nachhinein die Versicherungssumme gemessen    werden.
Ist ein Haus durch einen Schaden komplett unbewohnbar zerstört worden, hat der versicherte keinen direkten Anspruch auf die gesamte Versicherungssumme. So wird zunächst nur der Zeitwert des Gebäudes ausbezahlt. Weist der Versicherte jedoch den Wiederaufbau des Gebäudes nach, erhält er die restliche Summe, welche zum Neuwert des Hauses fehlt. Diese Bedingung wurde eingeführt, damit kein Versicherungsbetrug begangen wird.
 
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