Seit dem Jahr 2001 existiert diese Mischform aus privater und staatlicher Altersvorsorge. Mischform, da zum einen die Person freiwillig den Vertrag dazu abschließen kann, zum anderen staatlich, da dieser Zuschüsse gewährt und Steuervorteile für die Nutzer der Riester-Rente möglich macht.
Ein grundlegender Vorteil der Riester-Rente ist die Tatsache, dass das dort angesammelte Kapital bei einer auftretenden Arbeitslosigkeit nicht berechnet wird und somit unangetastet bleibt.
Somit ist die Altersvorsorge gänzlich von äußeren Einwirkungen abgeschirmt. Zudem ist das gesamte Guthaben pfändungssicher und kann nicht als Privatvermögen angerechnet werden. Klicken Sie auf Geld um weitere Hinweise zu erhalten.
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